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   BVerwG, 25.05.1984 - 6 B 40.84   

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BVerwG, 25.05.1984 - 6 B 40.84 (https://dejure.org/1984,68)
BVerwG, Entscheidung vom 25.05.1984 - 6 B 40.84 (https://dejure.org/1984,68)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Mai 1984 - 6 B 40.84 (https://dejure.org/1984,68)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Kriegsdienstverweigerung - Neuordnungsgesetz - Anwendbarkeit - Alt-Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 1911 (Ls.)
  • NVwZ 1984, 447
  • DVBl 1984, 727
  • DÖV 1984, 676
  • RiA 1984, 213
 
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Wird zitiert von ... (136)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 13.04.1978 - 2 BvF 1/77

    Wehrpflichtnovelle

    Auszug aus BVerwG, 25.05.1984 - 6 B 40.84
    Danach sollte das KDVG zwar nicht die vom Bundesverfassungsgericht insbesondere in seinem Urteil zur sogenannten Postkartennovelle vom 13. April 1978 (BVerfGE 48, 127) aus dem Gesichtspunkt der Wehrgerechtigkeit hergeleitete Notwendigkeit einer "Gewissensprüfung" in Frage stellen, die gewährleistet, "daß nur solche Wehrpflichtige als Kriegsdienstverweigerer anerkannt werden, bei denen mit hinreichender Sicherheit angenommen werden kann, daß in ihrer Person die Voraussetzungen des Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG erfüllt sind" (BVerfG a.a.O., 7. Leitsatz und S. 166 f., 168).

    Damit hat der Gesetzgeber die vom Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 13. April 1978 (BVerfGE 48, 127, Leitsatz 7 und S. 168) verwendete Formulierung wörtlich übernommen und auf diese Weise zum Ausdruck gebracht, daß dieser Maßstab des Bundesverfassungsgerichts unverändert für das neue Recht der Kriegsdienstverweigerung gelten soll (dies verkennen Fritz/Baumüller/Brunn, KDVG, 1983, § 14 Rdn. 3); für die Annahme der Beschwerde, das neue Recht sehe in § 14 Abs. 1 KDVG geringere Anforderungen an den Nachweis einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe vor als das Bundesverfassungsgericht in seiner angeführten Entscheidung vom 13. April 1978, fehlt unter diesen Umständen jeglicher Anhalt.

    Das Bundesverfassungsgericht hat sich nämlich für seine Beurteilung trotz unterschiedlicher Formulierung ausdrücklich auf die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Auslegung und Anwendung der §§ 25, 26 WPflG entwickelten Grundsätze berufen (BVerfGE 48, 127, 166, unter Hinweis auf den Beschluß vom 6. Februar 1978 - BVerwG 6 B 36.77 - <BVerwGE 55, 217 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 107>, der seinerseits die bereits vom 8. Senat - z.B. Urteil vom 18. Oktober 1972 - BVerwG 8 C 46.72 - <BVerwGE 41, 53 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 43> - stammende und sodann vom 6. Senat fortentwickelte Rechtsprechung zusammengefaßt hat).

  • BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77

    Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den

    Auszug aus BVerwG, 25.05.1984 - 6 B 40.84
    Das Bundesverfassungsgericht hat sich nämlich für seine Beurteilung trotz unterschiedlicher Formulierung ausdrücklich auf die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Auslegung und Anwendung der §§ 25, 26 WPflG entwickelten Grundsätze berufen (BVerfGE 48, 127, 166, unter Hinweis auf den Beschluß vom 6. Februar 1978 - BVerwG 6 B 36.77 - <BVerwGE 55, 217 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 107>, der seinerseits die bereits vom 8. Senat - z.B. Urteil vom 18. Oktober 1972 - BVerwG 8 C 46.72 - <BVerwGE 41, 53 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 43> - stammende und sodann vom 6. Senat fortentwickelte Rechtsprechung zusammengefaßt hat).
  • BVerwG, 18.02.1981 - 6 C 159.80

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Beweiswürdigung im Einzelfall -

    Auszug aus BVerwG, 25.05.1984 - 6 B 40.84
    Allerdings wird das Gericht in diesen Fällen gemäß § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO die Gründe anzugeben haben, weshalb es unter Berücksichtigung der Entscheidungen der Verwaltungsgremien seine Überzeugung aus dem Inhalt der vorliegenden Akten hat gewinnen können und deshalb eine persönliche Anhörung gemäß § 14 Abs. 2 KDVG für entbehrlich gehalten hat (vgl. dazu Urteil vom 18. Februar 1981 - BVerwG 6 C 159.80 - <BVerwGE 61, 365 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 119>).
  • BVerwG, 18.10.1972 - VIII C 46.72

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 25.05.1984 - 6 B 40.84
    Das Bundesverfassungsgericht hat sich nämlich für seine Beurteilung trotz unterschiedlicher Formulierung ausdrücklich auf die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Auslegung und Anwendung der §§ 25, 26 WPflG entwickelten Grundsätze berufen (BVerfGE 48, 127, 166, unter Hinweis auf den Beschluß vom 6. Februar 1978 - BVerwG 6 B 36.77 - <BVerwGE 55, 217 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 107>, der seinerseits die bereits vom 8. Senat - z.B. Urteil vom 18. Oktober 1972 - BVerwG 8 C 46.72 - <BVerwGE 41, 53 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 43> - stammende und sodann vom 6. Senat fortentwickelte Rechtsprechung zusammengefaßt hat).
  • BVerwG, 26.06.1981 - 6 C 183.80

    Gewissensentscheidung - Kriegsdienst mit der Waffe - Verwaltungsgerichtliches

    Auszug aus BVerwG, 25.05.1984 - 6 B 40.84
    Sieht sich das Verwaltungsgericht nicht in der Lage, die nach § 14 Abs. 1 KDVG erforderliche hinreichend sichere Überzeugung gemäß § 14 Abs. 3 KDVG ausschließlich aus dem Inhalt der vorliegenden Akten zu gewinnen, so daß gemäß § 14 Abs. 2 KDVG die Entscheidung nach einer persönlichen Anhörung des Wehrpflichtigen zu treffen ist, so kommt es für die gebotene Form der Anhörung auf die Umstände des Einzelfalles an: Kann das Gericht seine Überzeugung erst aufgrund der Darlegungen des Wehrpflichtigen bei seiner persönlichen Anhörung gewinnen, so daß erst die persönliche Anhörung des Wehrpflichtigen die Entscheidungsgrundlage liefert, also eine Beweisaufnahme erforderlich ist - sei es, weil der Inhalt der Akten unergiebig ist, oder auch deshalb, weil es den Inhalt der Akten für überprüfungsbedürftig hält -, so wird das Gericht, um seiner Aufklärungspflicht aus § 86 Abs. 1 VwGO zu genügen, diese Beweisaufnahme wie bisher im Wege der förmlichen Vernehmung des Wehrpflichtigen als Partei durchzuführen haben (vgl. dazu Urteil vom 26. Juni 1981 - BVerwG 6 C 183.80 - ).
  • BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvF 2/83

    Kriegsdienstverweigerung II

    Die Bundeswehrverwaltung nutzt die durch den Gesetzgeber geschaffene Chance zur institutionellen Beeinflussung des Verfahrens und also auch der Ergebnisse: Das in NVwZ 1985, S. 174 f. abgedruckte Rundschreiben des Bundeswehrverwaltungsamtes vom 19. Juli 1984 hat insbesondere den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Mai 1984 (NVwZ 1984, S. 447) zum Gegenstand.
  • BVerwG, 19.09.1984 - 6 B 172.84

    Kriegsdienstverweigerung - Entschädigung - Begründungsanforderungen - Anhörung -

    Nach § 14 Abs. 3 KDVG, der seit dem 1. Januar 1984 in Kraft und gemäß § 20 KDVG auch auf den "Altantrag" des Klägers anzuwenden ist (vgl. Beschluß vom 25. Mai 1984 - BVerwG 6 B 40.84 - [NJW 1984, 1911 (nur Leitsätze) = NVwZ 1984, 447 = DÖV 1984, 676 = DVBl. 1984, 727]), durfte das Verwaltungsgericht über das Anerkennungsbegehren des Klägers unter der Voraussetzung ohne seine persönliche Anhörung entscheiden, daß es die nach § 14 Abs. 1 KDVG erforderliche Überzeugung - nämlich daß hinreichend sicher angenommen werden kann, daß die Verweigerung auf einer durch Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG geschützten Gewissensentscheidung beruht - bereits aus dem Inhalt der ihm vorliegenden Akten gewinnen konnte.

    In seinem Beschluß vom 25. Mai 1984 a.a.O. hat der Senat unter Hinweis auf das mit dem Erlaß des KDVG verfolgte gesetzgeberische Ziel, im Verfahren auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer zukünftig auf eine mündliche Gewissenserforschung möglichst zu verzichten, ausgeführt, daß dann, wenn das Verwaltungsgericht die nach § 14 Abs. 1 KDVG erforderliche hinreichend sichere Überzeugung vom Vorliegen einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe nicht ausschließlich aus dem Inhalt der vorliegenden Akten gewinnen kann, es hinsichtlich der gebotenen Form der in diesem Falle notwendigen persönlichen Anhörung des Wehrpflichtigen auf die Umstände des Einzelfalles ankommt.

    Zu den Konsequenzen des § 14 Abs. 3 KDVG hat der Senat in seinem Beschluß vom 25. Mai 1984 a.a.O. ergänzend bemerkt, daß das Verwaltungsgericht in diesen Fällen allerdings gemäß § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO die Gründe anzugeben hat, weshalb es unter Berücksichtigung der Entscheidungen der Verwaltungsgremien seine Überzeugung aus dem Inhalt der vorliegenden Akten hat gewinnen können und deshalb eine persönliche Anhörung gemäß § 14 Abs. 2 KDVG für entbehrlich gehalten hat.

    Diese Feststellung knüpft unmittelbar an die Wiedergabe der Rechtsprechung des Senats im Beschluß vom 25. Mai 1984 a.a.O. an, wonach das KDVG trotz seines Festhaltens am Grundsatz der Gewissensprüfung nicht mehr stets eine Beweiserhebung durch Parteivernehmung erfordert, sondern gemäß § 14 Abs. 3 auch eine Entscheidung nach Aktenlage gestattet, gegebenenfalls ergänzt um eine formlose Anhörung des Wehrpflichtigen, falls das Gericht auf diese Weise zu einer hinreichend sicheren Überzeugung gelangen kann.

    Auch stellt das Verwaltungsgericht - im Anschluß an die Rechtsprechung des Senats im Beschluß vom 25. Mai 1984 a.a.O. - ausdrücklich klar, daß der in § 14 Abs. 3 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 KDVG zugrunde gelegte Maßstab der "zu seiner Überzeugung hinreichend sicheren Annahme" an den Nachweis einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe keine geringeren Anforderungen stellt als das bis zum 1. Januar 1984 geltende Recht, sondern wie bisher einen hohen Grad von Wahrscheinlichkeit voraussetzt.

  • BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 49.84

    Überzeugungsmaßstab - Beweisanforderungen - Altverfahren -

    Insoweit stimmt das Verwaltungsgericht mit den vom Senat in seinem später ergangenen Beschluß vom 25. Mai 1984 - BVerwG 6 B 40.84 - (NVwZ 1984, 447 = DVBl. 1984, 727 = DÖV 1984, 676) gewonnenen Ergebnissen überein.

    Dieses wird nunmehr auch unter Beachtung der in dem bereits wiederholt angeführten Beschluß des Senats vom 25. Mai 1984 - BVerwG 6 B 40.84 - niedergelegten materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Grundsätze über das Anerkennungsbegehren des Klägers neu zu befinden haben.

  • BVerwG, 26.06.2014 - 6 B 17.14

    Kriegsdienstverweigerung; Anforderungen an den Nachweis einer

    Demgegenüber habe das Bundesverwaltungsgericht in dem Beschluss vom 25. Mai 1984 - BVerwG 6 B 40.84 - (Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 1 S. 7) nur, was die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer anbelange, auf den Maßstab der Wahrscheinlichkeit abgestellt und zwar dergestalt, dass ein hohes Maß an Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer Gewissensentscheidung sprechen müsse.

    Sowohl der von der Klägerin zitierte Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Mai 1984 (a.a.O.) als auch das angefochtene Urteil (UA S. 12) nehmen wegen der Anforderungen an den Nachweis einer Gewissensentscheidung im Sinne des Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Oktober 1972 - BVerwG 8 C 46.72 - (BVerwGE 41, 53 ) Bezug.

    Der Maßstab des dergestalt umschriebenen hohen Grades von Wahrscheinlichkeit einer Gewissensentscheidung stimmt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts mit demjenigen der Überzeugung, dass eine solche Entscheidung hinreichend sicher angenommen werden kann, überein (Beschluss vom 25. Mai 1984 a.a.O., Urteil vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 49.84 - BVerwGE 70, 216 = Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 4 S. 17).

  • BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 59.84

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Beweiswürdigung - Aufklärungspflicht -

    Während insoweit die angefochtene Entscheidung mit dem später ergangenen Beschluß des Senats vom 25. Mai 1984 - BVerwG 6 B 40.84 - (NVwZ 1984, 447 = DVBl. 1984, 727 = DÖV 1984, 676) übereinstimmt, kann dem Verwaltungsgericht aus den in jenem Beschluß genannten Gründen nicht gefolgt werden, soweit es unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 13. April 1978 (BVerfGE 48, 127) Zweifel daran äußert, ob die in § 14 Abs. 1 Satz 1 KDVG gebrauchte Formulierung, wonach ein Antragsteller als Kriegsdienstverweigerer anzuerkennen ist, wenn zur Überzeugung des Ausschusses "hinreichend sicher angenommen werden kann", daß die Verweigerung auf einer durch Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG geschützten Gewissensentscheidung beruht, mit dem nach altem Recht zu beachtenden Prüfungsmaßstab identisch ist.

    Begründet ist auch die Rüge der Revision, das Verwaltungsgericht hätte gemäß § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO nicht nur angeben müssen, woraus es die Annahme herleitete, der Kläger habe eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe getroffen, sondern es hätte auch die Gründe angeben müssen, weshalb es unter Berücksichtigung der Entscheidungen der Verwaltungsgremien seine Überzeugung aus dem Inhalt der vorliegenden Akten habe gewinnen können und deshalb eine persönliche Anhörung gemäß § 14 Abs. 2 KDVG für entbehrlich gehalten habe (vgl. dazu den erwähnten Beschluß des Senats am 25. Mai 1984 - BVerwG 6 B 40.84 - sowie das Urteil vom 18. Februar 1981 - BVerwG 6 C 159.80 - <BVerwGE 61, 365>).

    Das Verwaltungsgericht wird nunmehr unter Berücksichtigung der in dem Beschluß des Senats vom 25. Mai 1984 - BVerwG 6 B 40.84 - dargestellten Grundsätze den Sachverhalt so zu erforschen haben, daß es sich eine hinreichend sichere Überzeugung im Sinne des § 14 Abs. 1 KDVG bilden kann.

  • BVerwG, 03.02.1988 - 6 C 49.86

    Kriegsdienstverweigerung - Materielle Rechtskraft - Gewissensentscheidung -

    Während das Verwaltungsgericht zwecks Entscheidung über den ersten Anerkennungsantrag des Klägers vom 12. Juli 1977 auch nach Inkrafttreten der Neuregelung des Rechts der Kriegsdienstverweigerung am 1. Januar 1984 die nunmehr von § 14 Abs. 1 Satz 1 KDVG geforderte "hinreichend sichere Überzeugung" von einer durch Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG geschützten Gewissensentscheidung nur auf herkömmliche Weise gewinnen konnte, nämlich durch die auch schon vor Inkrafttreten der Neuregelung geübte Gewissenserforschung (vgl. dazu Beschluß vom 25. Mai 1984 - BVerwG 6 B 40.84 - ), ist jedenfalls für Wehrpflichtige, die ihren Antrag seit dem 1. Januar 1984 gestellt haben, ein wesentlich geändertes Verfahren in Kraft getreten, wie die erforderliche Überzeugung zu gewinnen ist; anstelle der bisherigen mündlichen Gewissenserforschung hat das KDVNG als neue, rechtserhebliche Tatsache die bewußte Inkaufnahme der "lästigen Alternative" eines konkret in Aussicht stehenden, verlängerten und erschwerten zivilen Ersatzdienstes als "tragendes Indiz" für die Ernsthaftigkeit der behaupteten Gewissensentscheidung eingeführt.

    Dies hat der Senat in seinem Beschluß vom 25. Mai 1984 (a.a.O.) unter Hinweis auf die in § 22 KDVG angesprochene Möglichkeit näher ausgeführt, daß Antragsteller, deren Antrag vor Inkrafttreten des Gesetzes unanfechtbar oder rechtskräftig abgelehnt worden ist, einen Zweitantrag stellen können, auf den uneingeschränkt das seit dem 1. Januar 1984 geltende Recht, insbesondere die §§ 9 bis 16 KDVG, anzuwenden ist.

  • BVerwG, 21.01.1985 - 6 C 69.84

    Vorbestrafung als Kriterium für die Annahme einer Gewissensentscheidung zur

    Im einzelnen führt sie aus, das Verwaltungsgericht hätte sich nicht mit verminderten Beweisanforderungen hinsichtlich des Vorliegens einer Gewissensentscheidung des Klägers gegen den Kriegsdienst mit der Waffe begnügen dürfen; vielmehr hätte es einer herkömmlichen Gewissenserforschung bedurft, wie auch der erkennende Senat mit Beschluß vom 25. Mai 1984 - BVerwG 6 B 40.84 - entschieden habe.

    Insoweit stimmt das Verwaltungsgericht mit den vom Senat in seinem später ergangenen Beschluß vom 25. Mai 1984 - BVerwG 6 B 40.84 - (NVwZ 1984, 447 = DVBl. 1984, 727 = DÖV 1984, 676) gewonnenen Ergebnissen überein.

    Dieses wird nunmehr auch unter Beachtung der in dem bereits wiederholt angeführten Beschluß des Senats vom 25. Mai 1984 - BVerwG 6 B 40.84 - niedergelegten materiellrechtlichen und Verfahrens rechtlichen Grundsätze über das Anerkennungsbegehren des Klägers neu zu befinden haben.

  • BVerwG, 09.07.1987 - 6 B 16.87

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Hinreichend

    Dabei verkennt die Beschwerde, daß das Verwaltungsgericht nach dem im Falle des Klägers konkret anzuwendenden (Übergangs-)Recht, wie es das Bundesverwaltungsgericht insbesondere in seinem Beschluß vom 25. Mai 1984 - BVerwG 6 B 40.84 - (Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 1 = NVwZ 1984, 447 = DÖV 1984, 676) dargelegt und erläutert hat, nicht anders verfahren und entscheiden konnte, als es dies getan hat, ohne daß der Fall des Klägers insoweit eine grundsätzliche, höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage aufgeworfen hätte:.

    Alles dies hat das Bundesverwaltungsgericht jedoch bereits in seinem angeführten Beschluß vom 25. Mai 1984 (a.a.O.) geklärt, so daß das angefochtene Urteil insoweit keine grundsätzlich neue, noch klärungsbedürftige Rechtsfrage aufwirft.

    Da das Verwaltungsgericht jedoch insoweit nicht etwa Neuland betreten, sondern lediglich das geltende Recht gemäß der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im angeführten Beschluß vom 25. Mai 1984 (a.a.O.) auf den Kläger angewandt hat, wirft das angefochtene Urteil auch insoweit keine grundsätzliche, höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage auf.

  • BVerwG, 03.12.1986 - 6 C 50.85

    Kriegsdienstverweigerung - Gewissensgründe - Wehrpflichtiger - Ersatzdienst -

    Hiergegen erhob der Kläger Klage, die er nach einem Hinweis des Berichterstatters des Verwaltungsgerichts auf den Beschluß des erkennenden Senats vom 25. Mai 1984 - BVerwG 6 B 40.84 - mit Erklärung vom 14. August 1984 zurücknahm.

    Wie der Senat schon in seiner ersten zur Auslegung des am 1. Januar 1984 in Kraft getretenen neuen Rechts der Kriegsdienstverweigerung ergangenen Entscheidung (Beschluß vom 25. Mai 1984 - BVerwG 6 B 40.84 - RiA 1984, 213>, vgl. dazu Becker, RiA 1984, 201) näher ausgeführt hat, ist durch die Neuregelung bei Aufrechterhaltung des bisherigen Maßstabes für die Anerkennung einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe ein anderes Verfahren getreten, in dem die erforderliche hinreichend sichere Überzeugung davon gewonnen werden soll, ob die Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe auf einer Gewissensentscheidung im Sinne des Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG beruht; prinzipiell ist an die Stelle der bisherigen mündlichen Gewissenserforschung die bewußte Inkaufnahme der "lästigen Alternative" eines konkret in Aussicht stehenden, verlängerten und erschwerten zivilen Ersatzdienstes als "tragendes Indiz" für die Ernsthaftigkeit der behaupteten Gewissensentscheidung getreten.

  • BVerwG, 31.07.1986 - 6 CB 10.85

    Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs bei einer Klageabweisung in Abwesenheit

    Der Kläger verkennt, daß nach dem Inkrafttreten des KDVG am 1. Januar 1984 die bis dahin für das Recht der Kriegsdienstverweigerung in § 34 Abs. 2 Satz 1 WPflG mitgeregelte zulassungsfreie Verfahrensrevision wegen wesentlicher Verfahrensmängel - mit Ausnahme der in § 133 VwGO genannten Fälle - für dieses Rechtsgebiet abgeschafft ist, ab dem genannten Zeitpunkt also auch Verfahrensmängel nur noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde gemäß § 132 Abs. 3 bis 5 VwGO geltend gemacht werden können (vgl. § 19 Abs. 2 Sätze 1 und 2 KDVG sowie Beschluß vom 25. Mai 1984 - BVerwG 6 B 40.84 - 6 B 40.84]>).

    Aber auch die mit der Beschwerde gerügte Abweichung (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) des angefochtenen Urteils von den Entscheidungen des beschließenden Senats vom 25. Mai 1984 - BVerwG 6 B 40.84 - (a.a.O.) und vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 59.84 - (BVerwG 70, 222 mit weiteren Nachweisen) liegt nicht vor.

    Diese Frage ist auch nach der Neuordnung des KDVG und in Ansehung der mit der Beschwerde angeführten Entscheidungen des BVerwG vom 25. Mai 1984 - BVerwG 6 B 40.84 - (a.a.O.) und vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 59.84 - (a.a.O.), von denen die Entscheidung der Vorinstanz abgewichen sein soll, nicht anders zu beantworten; denn für Wehrpflichtige, die wie der Kläger, ihren Antrag, als Kriegsdienstverweigerer anerkannt zu werden, vor dem 1. Juli 1983 gestellt haben, bleibt es dabei, daß die nach § 14 Abs. 1 KDVG geforderte "hinreichend sichere Überzeugung" - in der Regel - auf herkömmliche Weise, also aufgrund der vom Verwaltungsgericht für erforderlich gehaltenen Sachverhaltserforschung durch persönliche Anhörung des Klägers im Termin zur mündlichen Verhandlung gewonnen wird.

  • BVerwG, 07.09.1987 - 6 C 30.86

    Rechtsschutzbedürfnis - Anfechtungsklage - Ablehnungsbescheid -

  • BVerwG, 27.06.1988 - 6 C 1.87

    Kriegsdienstverweigerung - Voraussetzungen - Mangelnde Persönliche Anhörung

  • BVerwG, 14.05.1985 - 6 B 164.84

    Kriegsdienstverweigerer - Förmliche Parteivernehmung - Ergänzung des Akteninhalts

  • BVerwG, 10.02.1989 - 6 C 9.86

    Wehrdienst - Reservist - Überzeugungsbildung - Kriegsdienstverweigerung -

  • BVerwG, 03.02.1988 - 6 C 3.86

    Kriegsdienstverweigerung - Gewissensgründe - Fiktive Kriegerische Situation -

  • BVerwG, 03.12.1986 - 6 C 115.83

    Kriegsdienstverweigerung - Gewissensgründe - Anerkennung - Wehrpflichtiger -

  • BVerwG, 16.12.1987 - 6 C 8.86

    Aufklärungspflicht - Kriegsdienstverweigerer - Persönliche Anhörung - Förmliche

  • BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 50.84

    Kriegsdienstverweigerung - Ziviler Ersatzdienst - Überzeugungsmaßstab

  • BVerwG, 15.04.1988 - 6 C 5.86

    Kriegsdienstverweigerung - Beweisanforderungen im Altverfahren - Nachweis einer

  • BVerwG, 15.05.1985 - 6 C 81.84

    Anhörung eines Kriegsdienstverweigerers - Mündliche Verhandlung als maßgeblicher

  • BVerwG, 17.07.1985 - 6 C 119.84

    Urteilsbegründung bei Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus

  • BVerwG, 23.05.1986 - 6 B 17.85

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 04.04.1986 - 6 B 194.84

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 22.01.1985 - 6 C 78.84

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an den Nachweis einer

  • BVerwG, 24.10.1984 - 6 G 58.84

    Vorbestrafung als Kriterium für die Annahme einer Gewissensentscheidung zur

  • BVerwG, 12.07.1984 - 6 B 30.84

    Ausreichen konkreter Anhaltspunkte für die Annahme des Vorliegens einer

  • BVerwG, 23.10.1985 - 6 C 62.84

    Anforderungen an den Nachweis einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst

  • BVerwG, 12.06.1985 - 6 C 86.84

    Anforderungen an den Nachweis einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst

  • BVerwG, 30.05.1985 - 6 C 70.84

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an den Nachweis einer

  • BVerwG, 09.01.1985 - 6 B 222.84

    Widerruf einer Prozesshandlung im Verwaltungsprozess - Widerruf einer infolge

  • BVerwG, 12.11.1984 - 6 B 44.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anerkennung als

  • BVerwG, 18.01.1985 - 6 C 51.84

    Umfang des Nachweises einer Gewissensentscheidung zur Kriegsdienstverweigerung -

  • BVerwG, 13.03.1986 - 6 C 35.85

    Begriff der Gewissensentscheidung im Rahmen der Kriegsdienstverweigerung -

  • BVerwG, 04.10.1985 - 6 B 166.84

    Vornahme einer förmlichen Vernehmung eines Kriegsdienstverweigerers als Partei im

  • BVerwG, 27.11.1989 - 6 C 30.87

    Rechtliches Gehör - Kriegsdienstverweigerer - Wehrdienstverweigerung -

  • BVerwG, 26.04.1985 - 6 C 40.82

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Verhandlung in Abwesenheit des

  • BVerwG, 14.02.1990 - 6 C 51.87

    Verletzung der Aufklärungspflicht durch unterlassene Vernehmung eines

  • BVerwG, 20.06.1984 - 6 C 110.83

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Urteilsgrundlage - Beweiswürdigung -

  • BVerwG, 31.05.1990 - 6 C 37.88

    Anforderungen an die Urteilsbegründung in KDV-Sachen

  • BVerwG, 08.01.1990 - 6 C 65.87

    Verspätete Vorlage von Unterlagen in KDV-Sachen

  • BVerwG, 06.07.1988 - 6 C 9.87

    Kriegsdienstverweigerung - Gewissensgründe - Voraussetzungen - Verhandlungstermin

  • BVerwG, 03.12.1986 - 6 C 2.86

    Kriegsdienstverweigerung - Zweitantrag - Entscheidungsgrundlage

  • BVerwG, 23.10.1985 - 6 C 51.82

    Wehrpflichtiger - Nothilfesituation - Kriegsdienstverweigerer

  • BVerwG, 07.10.1985 - 6 B 83.84

    Anforderungen an die bei der Kriegsdienstverweigerung vorausgesetzte

  • BVerwG, 09.07.1985 - 6 C 87.83

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Zuständigkeit über ein

  • BVerwG, 05.12.1989 - 6 C 41.87

    Gewissensfreiheit - Sittliche Wertung - Tötung eines Menschen - Notwehr -

  • BVerwG, 23.10.1985 - 6 C 88.82

    Kriegsdienstverweigerung - Grundwehrdienst - Schießübung - Schwere seelische Not

  • BVerwG, 20.03.1985 - 6 C 34.82
  • BVerwG, 10.09.1984 - 6 C 7.82

    Anforderungen an die Begründung eines Urteils in Kriegsdienstverweigerungssachen

  • BVerwG, 19.12.1989 - 6 C 17.87

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 06.10.1988 - 6 C 53.86

    Rechtsschutzbedürfnis bei der isolierten Anfechtung der Entscheidungen der

  • BVerwG, 01.02.1988 - 6 C 17.86

    Vorliegen einer Gewissensentscheidung eines Kriegsdienstverweigerers - Ausschluss

  • BVerwG, 23.01.1991 - 6 C 16.90

    Kriegsdienstverweigerung - Reservist - Pflicht zum Nachdienen - Bereitschaft zum

  • BVerwG, 02.02.1990 - 6 C 64.87

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an eine

  • BVerwG, 28.11.1989 - 6 C 43.87
  • BVerwG, 08.07.1988 - 6 C 50.86

    Kriegsdienstverweigerung - Aktenlageentscheidung - Mündliche Verhandlung -

  • BVerwG, 18.03.1986 - 6 C 45.83

    Aufklärungspflicht im Sinne einer Letztverantwortung für die Beweiserhebung -

  • BVerwG, 01.12.1989 - 6 C 27.87

    Anforderungen an die geistige Auseinandersetzung eines Wehrpflichtigen mit der

  • BVerwG, 25.05.1988 - 6 C 40.86

    Kriegsdienstverweigerung - Gewissensgründe - Rechtzeitige Übermittlung von

  • BVerwG, 11.04.1986 - 6 C 23.83

    Protokollaufnahme - Parteivernehmung - Wehrpflichtiger

  • BVerwG, 14.01.1986 - 6 CB 11.85

    Rügen der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Verwaltungsgerichts und des

  • BVerwG, 17.11.1988 - 6 C 46.86

    Rechtsschutzbedürfnis für das Anerkennungsverfahren wehrpflichtiger Ärzte -

  • BVerwG, 12.10.1988 - 6 B 15.88

    Rüge einer Abweichung von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts - Antrag

  • BVerwG, 19.09.1988 - 6 C 24.86

    Entscheidung eines Gerichts auf Grundlage des Gesamtergebnisses eines Verfahrens

  • BVerwG, 30.10.1986 - 6 C 90.83

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewissensentscheidung gegen den

  • BVerwG, 16.07.1985 - 6 C 73.82

    Anforderungen an die Begründung eines Urteils in Kriegsdienstverweigerungssachen

  • BVerwG, 09.07.1985 - 6 C 52.84

    Pflicht zur Anerkennung der Kriegsdienstverweigerung auf Grund einer hinreichend

  • BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 176.80

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen

  • BVerwG, 14.08.1984 - 6 CB 55.84

    Gleichstehen formelhafter allgemeiner Ausführungen in Urteilsbegründungen und dem

  • BVerwG, 07.06.1984 - 6 B 88.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Maßstab für die Anerkennung

  • BVerwG, 21.04.1987 - 6 ER 211.86

    Gewährung von Prozesskostenhilfe - Anhörung des Wehrpflichtigen im Verfahren mit

  • BVerwG, 28.01.1987 - 6 C 26.86

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Fristversäumnis der

  • BVerwG, 30.04.1986 - 6 C 89.83

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Verletzung der gerichtlichen

  • BVerwG, 15.07.1985 - 6 C 110.84

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an eine

  • BVerwG, 08.07.1985 - 6 ER 231.84

    Rechtsgrundsätzliche Bedeutung einer Revision - Anerkennung als

  • BVerwG, 12.06.1985 - 6 C 108.82

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 10.01.1985 - 6 CB 118.83

    "Aktenwidrigkeit" eines Urteils - Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus

  • BVerwG, 29.02.1988 - 6 C 44.86

    Zweifel an der Gewissensentscheidung eines Kriegsdienstverweigerers -

  • BVerwG, 25.06.1986 - 6 B 111.85

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Unterlassene

  • BVerwG, 12.03.1986 - 6 B 58.85

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 20.02.1986 - 6 C 66.84

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an den Nachweis einer

  • BVerwG, 06.12.1985 - 6 B 59.84

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die

  • BVerwG, 04.10.1985 - 6 B 94.85

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Einlegung einer

  • BVerwG, 06.08.1985 - 6 CB 40.84

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anerkennung als

  • BVerwG, 19.07.1985 - 6 C 119.82

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 05.06.1985 - 6 C 71.84

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an den Nachweis einer

  • BVerwG, 05.07.1984 - 6 B 17.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anerkennung als

  • BVerwG, 27.06.1984 - 6 B 57.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Maßstab für die Anerkennung

  • BVerwG, 17.11.1988 - 6 C 70.86

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen

  • BVerwG, 24.08.1988 - 6 B 23.88

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 17.08.1987 - 6 B 76.86

    Anforderungen an die von Amts wegen durchzuführende sachgerechte und gründliche

  • BVerwG, 19.06.1986 - 6 B 57.85

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 06.01.1986 - 6 B 141.85

    Anforderungen an den Nachweis einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst

  • BVerwG, 25.11.1985 - 6 B 52.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anerkennung als

  • BVerwG, 07.10.1985 - 6 B 225.84

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 18.01.1985 - 6 C 33.84

    Anwendbarkeit des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes (KDVG) - Nachweis einer

  • BVerwG, 21.12.1984 - 6 B 191.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anerkennung als

  • BVerwG, 19.10.1984 - 6 B 192.84

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 02.08.1984 - 6 B 62.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Maßstab für die Anerkennung

  • BVerwG, 02.08.1984 - 6 B 80.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Maßstab für die Anerkennung

  • BVerwG, 02.08.1984 - 6 B 86.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Maßstab für die Anerkennung

  • BVerwG, 25.07.1984 - 6 CB 76.83

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 19.07.1984 - 6 C 13.84

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Unzulässigkeit der Revision

  • BVerwG, 18.07.1984 - 6 B 61.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an den

  • BVerwG, 13.07.1984 - 6 B 84.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Maßstab für die Anerkennung

  • BVerwG, 10.07.1984 - 6 B 25.84

    Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde - Maßstab für die Anerkennung

  • BVerwG, 06.07.1984 - 6 B 78.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Maßstab für die Anerkennung

  • BVerwG, 05.07.1984 - 6 CB 31.84

    Gerichtliche Entscheidung über die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer unter

  • BVerwG, 05.07.1984 - 6 B 58.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Maßstab für die Anerkennung

  • BVerwG, 28.06.1984 - 6 B 55.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Maßstab für die Anerkennung

  • BVerwG, 27.06.1984 - 6 B 35.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Maßstab für die Anerkennung

  • BVerwG, 27.06.1984 - 6 B 50.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Maßstab für die Anerkennung

  • BVerwG, 26.06.1984 - 6 B 45.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Maßstab für die Anerkennung

  • BVerwG, 12.06.1984 - 6 B 51.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Maßstab für die Anerkennung

  • BVerwG, 08.06.1984 - 6 B 85.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Maßstab für die Anerkennung

  • BVerwG, 08.06.1984 - 6 B 91.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Maßstab für die Anerkennung

  • BVerwG, 07.06.1984 - 6 C 41.84

    Möglichkeit der Umdeutung der Bezeichnung eines Rechtsmittels der Revision in das

  • BVerwG, 06.06.1984 - 6 B 32.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Maßstab für die Anerkennung

  • BVerwG, 06.06.1984 - 6 B 39.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • BVerwG, 06.06.1984 - 6 B 20.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Maßstab für die Anerkennung

  • BVerwG, 25.02.1986 - 6 B 185.84

    Maß der Gewissensbelastung für eine Anerkennung eines Wehrpflichtigen als

  • BVerwG, 27.02.1985 - 6 B 5.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • BVerwG, 05.12.1988 - 6 C 15.86
  • BVerwG, 28.11.1988 - 6 C 7.87

    Rechtsschutzbedürfnis für das Anerkennungsverfahren wehrpflichtiger Ärzte -

  • BVerwG, 19.03.1987 - 6 B 227.84

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 24.02.1986 - 6 C 20.85

    Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Möglichkeit der

  • BVerwG, 13.12.1985 - 6 B 77.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anerkennung als

  • BVerwG, 29.10.1985 - 6 B 9.85

    Anforderungen an den Nachweis einer Gewissensentscheidung bei Anträgen auf

  • BVerwG, 25.07.1985 - 6 B 96.83

    Anerkennung eines Wehrpflichtigen als berechtigter Kriegsdienstverweigerer -

  • BVerwG, 07.05.1985 - 6 B 42.85

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 27.06.1984 - 6 B 38.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Maßstab für die Anerkennung

  • BVerwG, 03.03.1986 - 6 C 19.85

    Überzeugungsmaßstab für die Anerkennung eines Kriegsdienstverweigerers aus

  • BVerwG, 10.12.1985 - 6 C 39.85

    Verwerfung einer Revision bezüglich der Verweigerung des Kriegsdienstes mit der

  • BVerwG, 22.11.1984 - 6 B 154.84

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer wegen einer Gewissensentscheidung gegen

  • BVerwG, 13.11.1984 - 6 B 188.84

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer wegen einer Gewissensentscheidung gegen

  • BVerwG, 03.10.1984 - 6 B 102.84

    Anwendung des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes (KDVG) auf sog. Übergangsfälle -

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